Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Bochum- MO

Kostenloses Erstgespräch · diskret & unverbindlich

Kontopfändung oder Gehaltspfändung erhalten? Hier laufen Fristen. Rufen Sie heute an — wir prüfen Ihren Fall sofort. Jetzt anrufen →

Wissen

Schulden-Lexikon von A bis Z

Mahnbescheid, Drittschuldner, Wohlverhaltensphase — wer Post vom Gericht oder vom Inkasso bekommt, stößt auf Begriffe, die niemand erklärt. Hier stehen sie in verständlichen Worten, mit der Rechtsgrundlage dahinter.

Zu diesem Begriff haben wir noch keinen Eintrag. Rufen Sie uns an, wir erklären es Ihnen am Telefon.

A

Abtretung

Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen. In der Wohlverhaltensphase der Insolvenz treten Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab. Auch Banken lassen sich bei Krediten häufig den Lohn im Voraus abtreten — das wirkt wie eine Pfändung, ohne dass ein Gericht beteiligt war.

Amtsgericht

Für Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen oder Ihren Betrieb führen. Für Dortmund ist das Amtsgericht Dortmund am Gerichtsplatz 1 zuständig.

Aufrechnung

Zwei Parteien verrechnen gegenseitige Forderungen miteinander. Praktisch wichtig beim Konto: Die Bank darf eingehendes Guthaben mit einem überzogenen Dispo verrechnen. Auf einem P-Konto ist das für den geschützten Betrag jedoch unzulässig.

Passende Beratung dazu →

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Der Versuch, sich mit allen Gläubigern ohne Gericht auf einen Vergleich oder Ratenplan zu einigen. Für Verbraucher ist er vor dem Insolvenzantrag zwingend vorgeschrieben. Scheitert er, stellt eine geeignete Stelle oder ein Anwalt die Bescheinigung nach § 305 InsO aus.

Passende Beratung dazu →

B

Beratungshilfe

Staatliche Unterstützung für die außergerichtliche Rechtsberatung bei geringem Einkommen. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Mit ihm übernimmt die Staatskasse die Beratungskosten bis auf eine geringe Eigenbeteiligung.

Bürgergeld und Pfändung

Bürgergeld ist auf dem P-Konto geschützt, aber nur dort. Geht es auf ein normales Konto und wird gepfändet, ist es weg. Deshalb gehört bei laufender Pfändung die Umwandlung in ein P-Konto an die erste Stelle.

Passende Beratung dazu →

Bürgschaft

Sie haften für die Schuld eines anderen, wenn dieser nicht zahlt. Eine Bürgschaft wird schnell unterschrieben und jahrelang gefährlich: Der Gläubiger kann sich direkt an Sie halten. Bürgschaftsschulden gehen in die Insolvenz ein wie eigene Schulden.

D

Dispositionskredit

Die von der Bank eingeräumte Überziehung des Girokontos. Der Dispo ist der teuerste reguläre Kredit am Markt und der häufigste Einstieg in eine Überschuldung, weil er keine feste Tilgung kennt.

Drittschuldner

Wer dem Schuldner selbst etwas schuldet und deshalb in die Pfändung einbezogen wird — typischerweise der Arbeitgeber beim Lohn oder die Bank beim Konto. Er muss innerhalb von zwei Wochen erklären, ob und in welcher Höhe gepfändet werden kann.

Passende Beratung dazu →

E

Eidesstattliche Versicherung

Der frühere Offenbarungseid, heute Vermögensauskunft. Sie legen dem Gerichtsvollzieher Ihre Vermögensverhältnisse offen und versichern deren Richtigkeit an Eides statt. Wer sie abgibt, wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Eigenverwaltung

Ein Insolvenzverfahren, in dem der Schuldner sein Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiterführt, statt es einem Insolvenzverwalter zu übergeben. Kommt für sanierungsfähige Betriebe in Betracht.

Passende Beratung dazu →

Eröffnungsbeschluss

Der gerichtliche Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren beginnt. Ab diesem Zeitpunkt laufen die drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung, und Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger sind nicht mehr zulässig.

Passende Beratung dazu →

F

Firmeninsolvenz

Umgangssprachlich für die Insolvenz eines Unternehmens, rechtlich das Regelinsolvenzverfahren. Bei GmbH und UG besteht Antragspflicht: drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen ab Überschuldung.

Passende Beratung dazu →

Forderung

Der Anspruch eines Gläubigers auf Zahlung. Jede Forderung sollte geprüft werden: auf Berechtigung, auf die Höhe der Zinsen und Gebühren und auf Verjährung. In der Praxis ist ein nennenswerter Teil der geltend gemachten Beträge zu hoch angesetzt.

Freibetrag

Der Teil des Einkommens oder Kontoguthabens, der nicht gepfändet werden darf. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 1.587,40 € im Monat. Für jede unterhaltsberechtigte Person steigt er.

Passende Beratung dazu →

G

Gerichtsvollzieher

Er vollstreckt titulierte Forderungen: pfändet bewegliche Sachen, nimmt die Vermögensauskunft ab und stellt Schriftstücke zu. Ihn einfach nicht hereinzulassen hilft nicht — er kann sich richterlich die Durchsuchung genehmigen lassen.

Gläubiger

Wer eine Forderung gegen Sie hat. Im Insolvenzverfahren werden alle Gläubiger gleich behandelt; einzelne bevorzugt zu bedienen, kann später angefochten werden.

Gläubigerversammlung

Die Zusammenkunft der Gläubiger beim Insolvenzgericht. Sie entscheidet über den Fortgang des Verfahrens, etwa über Fortführung oder Stilllegung eines Betriebs. Bei Verbraucherinsolvenzen findet sie meist nur schriftlich statt.

H

Haushaltsplan

Die Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben. Grundlage jeder Beratung und jedes Vergleichsangebots — ohne ihn lässt sich nicht beurteilen, welche Rate tragbar ist. Er deckt außerdem regelmäßig Verträge auf, die längst gekündigt gehören.

I

Inkasso

Ein Unternehmen zieht Forderungen für einen Gläubiger ein. Inkassokosten sind nur in gesetzlich begrenzter Höhe erstattungsfähig, werden aber oft deutlich höher angesetzt. Lassen Sie eine Inkassoforderung prüfen, bevor Sie zahlen.

Insolvenzantrag

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Verbraucher müssen ihm die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch, Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht und Schuldenbereinigungsplan beifügen — auf amtlichen Formularen.

Passende Beratung dazu →

Insolvenzbekanntmachungen

Das öffentliche Portal, in dem Insolvenzverfahren veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung endet sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens.

Insolvenzgeld

Leistung der Agentur für Arbeit, die rückständige Löhne für bis zu drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens ausgleicht. Für viele Betriebe ist sie die Voraussetzung dafür, dass eine Sanierung überhaupt gelingt.

Passende Beratung dazu →

Insolvenzmasse

Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Unpfändbare Gegenstände gehören nicht dazu — Hausrat, Arbeitsmittel und in der Regel auch ein Auto, das für den Weg zur Arbeit gebraucht wird.

Insolvenzordnung (InsO)

Das Gesetz, das alle Insolvenzverfahren regelt. Zentrale Vorschriften sind § 305 zum Eröffnungsantrag des Verbrauchers, § 286 ff. zur Restschuldbefreiung und § 287 zur Abtretungserklärung.

Insolvenzplan

Ein vom Schuldner oder Verwalter vorgelegter Plan, der abweichend von den gesetzlichen Regeln festlegt, wie Gläubiger befriedigt werden. Ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens und in Einzelfällen ein vorzeitiges Ende des Verfahrens.

Insolvenzverwalter

Vom Gericht bestellt, verwaltet und verwertet er die Insolvenzmasse. In Verbraucherverfahren heißt er Treuhänder und hat geringere Befugnisse.

K

Kontopfändung

Ein Gläubiger lässt Ihr Bankguthaben pfänden. Das Konto ist gesperrt, die Bank zahlt nach vier Wochen an den Gläubiger aus. Diese vier Wochen sind das Zeitfenster, in dem sich mit einem P-Konto alles retten lässt.

Passende Beratung dazu →

Kostenstundung

Auf Antrag stundet das Gericht die Verfahrenskosten. Sie zahlen sie erst nach der Restschuldbefreiung und nur, soweit Sie dazu in der Lage sind. Am Geld scheitert ein Insolvenzverfahren deshalb nicht.

Passende Beratung dazu →

L

Lohnpfändung

Der Arbeitgeber behält den pfändbaren Teil des Gehalts ein und führt ihn an den Gläubiger ab. Häufigste Fehlerquelle: nicht berücksichtigte Unterhaltspflichten und unpfändbare Zulagen. Eine Kündigung allein wegen einer Lohnpfändung ist unwirksam.

Passende Beratung dazu →

M

Mahnbescheid

Der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Sie haben zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Reagieren Sie nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid — und der ist ein Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.

Massearmut

Das Vermögen reicht nicht einmal für die Verfahrenskosten. Das Gericht weist den Antrag dann ab, sofern keine Stundung bewilligt wird. Für Verbraucher ist das dank der Kostenstundung praktisch bedeutungslos geworden.

N

Negativbescheinigung

Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Wird häufig von Auftraggebern oder Vermietern verlangt.

O

Obliegenheiten

Die Pflichten während der Wohlverhaltensphase: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel melden, Erbschaften zur Hälfte herausgeben und keine neuen Schulden machen. Wer sie verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

P

P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto. Jedes Girokonto lässt sich auf Verlangen umwandeln, die Bank darf das nicht ablehnen und kein Extraentgelt verlangen. Geschützt ist automatisch der Grundfreibetrag, mit Bescheinigung deutlich mehr.

Passende Beratung dazu →

Pfändung

Die zwangsweise Sicherung von Vermögen zur Befriedigung eines Gläubigers. Sie setzt einen Titel voraus. Gepfändet werden können Konto, Arbeitseinkommen, bewegliche Sachen und Forderungen gegen Dritte.

Pfändungsfreigrenze

Der unpfändbare Teil des Einkommens. Sie wird jeweils zum 1. Juli angepasst und liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 € netto monatlich, mit Unterhaltspflichten entsprechend höher.

Passende Beratung dazu →

Pfändungstabelle

Die amtliche Tabelle, aus der sich der pfändbare Betrag je nach Nettoeinkommen und Zahl der Unterhaltsberechtigten ablesen lässt. Arbeitgeber rechnen hier regelmäßig falsch — meist zu Lasten des Arbeitnehmers.

Passende Beratung dazu →

Privatinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach drei Jahren ab Eröffnung erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung, unabhängig davon, wie hoch die Schulden waren und wie viel zurückgezahlt wurde.

Passende Beratung dazu →

R

Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Abrede mit dem Gläubiger über Teilzahlungen. Lassen Sie sie immer schriftlich bestätigen und prüfen Sie, ob sie ein Schuldanerkenntnis enthält — ein solches setzt die Verjährung neu in Gang.

Passende Beratung dazu →

Regelinsolvenz

Das Verfahren für Selbstständige, Unternehmen und ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist hier nicht vorgeschrieben.

Passende Beratung dazu →

Restschuldbefreiung

Der gerichtliche Beschluss, mit dem die verbliebenen Schulden erlöschen. Ausgenommen bleiben Geldstrafen, Bußgelder, Unterhaltsrückstände aus vorsätzlicher Pflichtverletzung und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.

Passende Beratung dazu →

S

SCHUFA

Auskunftei, die Daten zur Zahlungsfähigkeit speichert. Der Eintrag zur Insolvenz wird sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Einmal im Jahr steht Ihnen eine kostenlose Datenkopie zu — prüfen Sie sie, fehlerhafte Einträge sind häufig.

Schuldanerkenntnis

Die schriftliche Bestätigung, eine Schuld zu schulden. Es unterbricht die Verjährung und lässt sie von Neuem beginnen. Unterschreiben Sie so etwas nie, ohne die Forderung vorher prüfen zu lassen.

Schuldenbereinigungsplan

Der Vorschlag an die Gläubiger, wie die Schulden beglichen werden sollen. Grundlage sind Haushaltsplan und Pfändungsfreigrenzen. Er ist Kern des außergerichtlichen Versuchs und Bestandteil des Insolvenzantrags.

Passende Beratung dazu →

Schuldnerverzeichnis

Das zentrale Register der Vollstreckungsgerichte. Eingetragen wird, wer die Vermögensauskunft abgegeben oder verweigert hat. Die Löschung erfolgt nach drei Jahren.

Selbstbehalt

Der Betrag, der Ihnen beim Unterhalt verbleiben muss. Nicht zu verwechseln mit der Pfändungsfreigrenze — beim Unterhalt gelten eigene, meist niedrigere Sätze.

Stundung

Das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung. Bei Finanzamt und Krankenkasse gibt es dafür klare Antragswege, die erstaunlich selten genutzt werden.

Säumniszuschlag

Zuschlag bei verspäteter Zahlung an Finanzamt oder Sozialversicherung — ein Prozent des rückständigen Betrags je angefangenem Monat. Aus diesem Grund wachsen öffentliche Schulden schneller als fast alle anderen.

Passende Beratung dazu →

T

Titel

Die vollstreckbare Urkunde, aus der ein Gläubiger vollstrecken darf — Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielle Urkunde. Aus einem Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Treuhänder

In Verbraucherinsolvenzverfahren nimmt er die abgeführten Beträge entgegen und verteilt sie an die Gläubiger. Seine Befugnisse sind geringer als die eines Insolvenzverwalters.

U

Unpfändbare Bezüge

Einkommensbestandteile, die ganz oder teilweise geschützt sind: Urlaubsgeld in gesetzlicher Höhe, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Aufwandsentschädigungen sowie die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung.

Passende Beratung dazu →

Unterhaltspflicht

Wer Unterhalt schuldet, hat einen höheren Pfändungsfreibetrag. Der Nachweis muss aktiv erbracht werden — von selbst berücksichtigt ihn weder Arbeitgeber noch Bank.

Überschuldung

Liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei juristischen Personen ist sie ein eigener Insolvenzgrund mit sechswöchiger Antragsfrist.

Passende Beratung dazu →

V

Verbraucherinsolvenz

Siehe Privatinsolvenz. Das Verfahren für Personen, die nicht oder nicht mehr selbstständig tätig sind.

Passende Beratung dazu →

Verjährung

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden. Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre zum Jahresende, bei titulierten Forderungen 30 Jahre. Die Verjährung wird nicht von Amts wegen beachtet — Sie müssen sich darauf berufen.

Vermögensauskunft

Die Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher, früher eidesstattliche Versicherung. Führt zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Versagung der Restschuldbefreiung

Das Gericht verweigert die Restschuldbefreiung, etwa bei Verletzung der Obliegenheiten, falschen Angaben oder einer Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat. Ein Gläubiger muss den Antrag stellen und die Gründe glaubhaft machen.

Vollstreckungsbescheid

Folgt dem Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Er ist ein Titel und berechtigt zur Zwangsvollstreckung. Gegen ihn hilft nur noch der Einspruch binnen zwei Wochen.

W

Wohlverhaltensphase

Der Zeitraum zwischen Eröffnung des Verfahrens und Restschuldbefreiung, heute drei Jahre. In dieser Zeit führen Sie den pfändbaren Anteil ab und halten die Obliegenheiten ein.

Passende Beratung dazu →

Z

Zahlungsunfähigkeit

Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen. Sie gilt in der Regel als gegeben, wenn mehr als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten über drei Wochen hinaus offen bleiben. Für Unternehmen ist das der zentrale Insolvenzgrund.

Passende Beratung dazu →

Zwangsversteigerung

Die gerichtliche Verwertung einer Immobilie zugunsten der Gläubiger. Der freihändige Verkauf bringt fast immer einen höheren Erlös — wer früh handelt, hat diese Wahl noch.

Zwangsvollstreckung

Die zwangsweise Durchsetzung eines Titels: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung oder Zwangsversteigerung. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelvollstreckungen der Gläubiger unzulässig.

Begriffe verstehen ist der erste Schritt

Wer weiß, was ein Vollstreckungsbescheid ist, erkennt auch die Frist darauf. Wer den Unterschied zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt kennt, merkt, wenn zu viel abgezogen wird. Genau daran scheitern die meisten — nicht am Geld, sondern an fehlender Übersicht.

Wenn Sie einen Begriff hier nicht finden oder nicht sicher sind, wie er auf Ihre Lage zutrifft: Rufen Sie an. Das Erstgespräch kostet nichts, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Porträt Mevlüt Okumus, Schuldnerberatung MO Dortmund

Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.

Mevlüt Okumus · Schuldnerberatung MO

Kostenlose Erstberatung

In 6 Schritten zu Ihrem Termin – unter 60 Sekunden.

Schritt 1 von 6

Wie sollen wir Sie erreichen?

Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Streng vertraulich
  • Termin in 24 Std.

Geeignete Stelle

Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO für das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Anwaltliche Begleitung

Rechtsdienstleistungen erbringt eine Kanzlei mit Zulassung durch die Kammer Dortmund

Spezialisiert auf Insolvenz

10 Jahre Erfahrung, über 57 bewertete Mandate mit 4,8 von 5 Sternen.

Jetzt anrufen Rückruf anfordern