Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Bochum- MO

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Leistung

Außergerichtliche Einigung – schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren

Nicht jede Schuldensituation muss vor Gericht. Wenn sich Ihre Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, sind Sie oft schneller fertig — ohne Eintrag in öffentlichen Registern und ohne dass Ihr Arbeitgeber etwas erfährt.

Wann sich der Weg lohnt

Die außergerichtliche Einigung ist dann stark, wenn die Zahl der Gläubiger überschaubar ist und Sie über ein regelmäßiges Einkommen oder einen Betrag von dritter Seite verfügen — etwa Hilfe aus der Familie. Gläubiger nehmen eine sichere Teilzahlung häufig lieber als das Risiko, im Insolvenzverfahren fast nichts zu bekommen.

Bei vielen Gläubigern wird es schwieriger, denn es müssen alle zustimmen. Ein einziger Widerspruch bringt die Einigung zu Fall. Deshalb prüfen wir vorab realistisch, wie die Chancen stehen, statt Ihnen Hoffnungen zu machen.

Was wir verhandeln

Vergleich gegen Einmalzahlung: Sie zahlen einen Teilbetrag, der Rest wird erlassen. Quoten zwischen 20 und 50 Prozent sind je nach Lage erreichbar.

Ratenplan: Eine monatlich tragbare Rate über einen festgelegten Zeitraum, danach Erlass des Rests. Das schont Ihr Budget, dauert aber länger.

Ruhen der Vollstreckung: Wenn Sie derzeit nichts zahlen können, lässt sich oft ein Stillhalten vereinbaren, bis sich Ihre Lage bessert.

Warum Verhandeln in eigener Sache selten gelingt

Gläubiger und Inkassounternehmen wissen, dass ein Schuldner unter Druck steht. Angebote, die Betroffene selbst machen, werden regelmäßig abgelehnt oder so verändert, dass sie am Ende teurer sind als vorher.

Ein Angebot, das auf einer geprüften Forderungsaufstellung und einem nachvollziehbaren Haushaltsplan beruht, wird anders behandelt. Dazu kommt: Wir prüfen jede Forderung. Nicht selten schrumpft die Gesamtsumme allein dadurch spürbar, weil Zinsen falsch berechnet oder Gebühren doppelt angesetzt wurden.

Auf einen Blick

Das Wichtigste kurz gefasst

Alle müssen zustimmen

Ein einziger Gläubiger, der ablehnt, bringt die Einigung zu Fall. Dann gehen wir in die Insolvenz — mit der Bescheinigung nach § 305 InsO, die wir dafür ausstellen.

Keine Veröffentlichung

Anders als das Insolvenzverfahren erscheint eine Einigung in keinem öffentlichen Register.

Der Arbeitgeber bleibt außen vor

Ohne Gerichtsverfahren gibt es keine Lohnpfändung über den Arbeitgeber.

Schriftlich festhalten

Wir dokumentieren jede Vereinbarung rechtssicher. Mündliche Zusagen von Inkassobüros sind nichts wert.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns dazu fragen

Wie hoch muss mein Angebot sein?

Das hängt davon ab, was die Gläubiger im Insolvenzverfahren zu erwarten hätten. Liegt Ihr Angebot darüber, ist es wirtschaftlich vernünftig für sie. Genau das rechnen wir vor — es ist das stärkste Argument am Verhandlungstisch.

Wie lange dauert eine Einigung?

Von der ersten Anfrage bis zur letzten Zustimmung vergehen meist zwei bis vier Monate, abhängig davon, wie schnell die Gläubiger antworten. Inkassounternehmen sind in der Regel zügiger als öffentliche Gläubiger.

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

Melden Sie sich sofort bei uns, nicht erst nach dem Zahlungsverzug. Viele Vergleiche enthalten eine Wiederauflebensklausel — dann lebt die volle Forderung wieder auf. Vorher lässt sich fast immer nachverhandeln, danach selten.

Zählen auch Finanzamt und Krankenkasse mit?

Ja, und sie sind erfahrungsgemäß die zähesten Verhandlungspartner. Beide haben aber eigene Regeln für Stundung und Erlass, die wir kennen und nutzen.

Porträt Mevlüt Okumus, Schuldnerberatung MO Dortmund

Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.

Mevlüt Okumus · Schuldnerberatung MO

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Geeignete Stelle

Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO für das Verbraucherinsolvenzverfahren.

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