Für Unternehmen
Insolvenzberatung für Selbstständige und Unternehmen in Dortmund
Für Selbstständige gelten andere Regeln als für Verbraucher — andere Fristen, andere Pflichten und ein Verfahren, das den Betrieb nicht zwangsläufig beendet. Wer früh handelt, hat deutlich mehr Spielraum.
Regelinsolvenz statt Verbraucherinsolvenz
Selbstständige durchlaufen das Regelinsolvenzverfahren. Es gilt auch für ehemals Selbstständige, wenn mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen stehen — etwa rückständige Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge.
Der wichtigste praktische Unterschied: Der außergerichtliche Einigungsversuch ist keine Pflicht. Sie können den Antrag direkt stellen, was bei drohender Zahlungsunfähigkeit wertvolle Wochen spart.
Die Fristen, die Geschäftsführer kennen müssen
Bei einer GmbH oder UG besteht Insolvenzantragspflicht: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei Überschuldung sechs Wochen. Wer diese Frist versäumt, haftet persönlich und macht sich strafbar.
Besonders heikel sind nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Dafür haftet der Geschäftsführer persönlich, und die Forderung überlebt jede Restschuldbefreiung. Wenn Sie hier im Rückstand sind, ist das der dringendste Punkt Ihrer Lage.
Den Betrieb fortführen statt abwickeln
Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch das Ende. Ist der Betrieb im Kern tragfähig und nur an Altlasten oder einem Forderungsausfall gescheitert, kommen Fortführung, Eigenverwaltung oder ein Insolvenzplan in Betracht.
Das Insolvenzgeld sichert in dieser Phase die Löhne Ihrer Beschäftigten für bis zu drei Monate. Für viele Betriebe ist das der Atem, der die Sanierung überhaupt möglich macht.
Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
Öffentliche Gläubiger verhalten sich anders als Banken. Sie vollstrecken schneller, oft ohne vorherigen Titel, und ihre Forderungen wachsen durch Säumniszuschläge rasant.
Gleichzeitig haben sie klare Regeln für Stundung, Ratenzahlung und in engen Grenzen auch für Erlass. Wer die kennt und die Anträge richtig begründet, erreicht mehr als mit Schweigen — und Schweigen ist die häufigste Reaktion von Selbstständigen unter Druck.
Auf einen Blick
Das Wichtigste kurz gefasst
Kein Einigungsversuch nötig
Der Antrag kann direkt gestellt werden — das spart Wochen, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht.
Drei Wochen Antragsfrist
Bei GmbH und UG ab Zahlungsunfähigkeit. Versäumnis führt zu persönlicher Haftung und Strafbarkeit.
Insolvenzgeld
Sichert Löhne für bis zu drei Monate und schafft Luft für eine Sanierung.
Restschuldbefreiung
Auch Selbstständige werden nach drei Jahren schuldenfrei — mit Ausnahme von Sozialversicherungsanteilen und Forderungen aus unerlaubter Handlung.
Häufige Fragen
Was Mandanten uns dazu fragen
Kann ich nach der Insolvenz wieder selbstständig sein?
Ja. Ein Gewerbeverbot ist die Ausnahme und setzt eine Verurteilung wegen bestimmter Delikte voraus. In der Regel dürfen Sie während des Verfahrens weiterarbeiten — der Insolvenzverwalter kann die Tätigkeit sogar freigeben, dann fließen die Einnahmen darüber hinaus an Sie.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Arbeitsverhältnisse laufen zunächst weiter. Für bis zu drei Monate rückständigen Lohn springt das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit ein. Kündigungen sind möglich, unterliegen aber besonderen Fristen.
Ich bin Kleinunternehmer ohne Angestellte — welches Verfahren gilt?
Solange Sie aktiv selbstständig sind, die Regelinsolvenz. Haben Sie die Tätigkeit bereits beendet, weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Arbeitsverhältnisse, kommt die Verbraucherinsolvenz in Betracht. Das ist im Einzelfall zu prüfen und hat Folgen für Dauer und Kosten.
Wie schnell brauche ich einen Termin?
Bei laufenden Antragsfristen sofort. Rufen Sie an, wir nehmen Sie im Zweifel am selben Tag dazwischen. Bei allen anderen Anliegen bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin.
Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.
Mevlüt Okumus · Schuldnerberatung MO
Kostenlose Erstberatung In 6 Schritten zu Ihrem Termin – unter 60 Sekunden. Schritt 1 von 6 Wir melden uns im gewählten Zeitfenster bei Ihnen – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Es eilt? 0151 10 66 36 99
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Geeignete Stelle
Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO für das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Anwaltliche Begleitung
Rechtsdienstleistungen erbringt eine Kanzlei mit Zulassung durch die Kammer Dortmund
Spezialisiert auf Insolvenz
10 Jahre Erfahrung, über 57 bewertete Mandate mit 4,8 von 5 Sternen.
