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Leistung

Privatinsolvenz in Dortmund – Ablauf, Dauer und Kosten

Die Privatinsolvenz hat einen schlechteren Ruf, als sie verdient. Für viele ist sie der kürzeste Weg zurück in ein normales Leben: nach drei Jahren sind die Schulden erlassen, unabhängig davon, wie hoch sie waren.

Für wen die Privatinsolvenz gedacht ist

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht Privatpersonen offen, die zahlungsunfähig sind — also ihre laufenden Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bedienen können. Auch ehemals Selbstständige können es nutzen, wenn ihre Verhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen stehen. Andernfalls greift die Regelinsolvenz.

Ein häufiges Missverständnis: Es gibt keine Mindestschuldenhöhe. Entscheidend ist nicht, wie viel Sie schulden, sondern ob Sie es aus eigener Kraft in überschaubarer Zeit zurückführen können.

Der außergerichtliche Versuch steht am Anfang

Vor dem Gericht steht immer der Versuch einer Einigung mit allen Gläubigern. Wir erstellen dafür einen Schuldenbereinigungsplan aus Ihren Einnahmen, Ausgaben und den Pfändungsfreigrenzen und legen ihn jedem Gläubiger vor.

Stimmen alle zu, ist das Verfahren beendet, bevor es begonnen hat — ohne Eintrag in öffentlichen Registern. Lehnt auch nur einer ab, bescheinigen wir das Scheitern nach § 305 InsO. Diese Bescheinigung ist die Eintrittskarte zum Gericht.

Was im Verfahren mit Ihrem Einkommen passiert

Abgeführt wird nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens. Der unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.587,40 € monatlich bleibt bei Ihnen, bei Unterhaltspflichten deutlich mehr. Wer Bürgergeld bezieht oder eine kleine Rente hat, zahlt in der Regel gar nichts.

Ihre Wohnung behalten Sie. Auch der Hausrat bleibt unangetastet, ebenso ein Auto, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen. Was verwertet wird, sind Vermögenswerte wie Sparguthaben, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert oder eine zweite Immobilie.

Nach drei Jahren: die Restschuldbefreiung

Drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alles, was dann noch offen ist, erlischt — unabhängig von der Höhe und davon, wie viel Sie tatsächlich zurückgezahlt haben.

Nicht erlassen werden Geldstrafen, Bußgelder, Unterhaltsrückstände aus vorsätzlicher Pflichtverletzung und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Ob Sie davon betroffen sind, klären wir vor Verfahrensbeginn, nicht danach.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Erstgespräch

    Wir prüfen, ob die Privatinsolvenz für Sie der richtige Weg ist — oder ob eine außergerichtliche Einigung schneller zum Ziel führt.

  2. Gläubiger erfassen und prüfen

    Wir holen alle Forderungsaufstellungen ein und prüfen jede Forderung auf Höhe, Verjährung und Berechtigung.

  3. Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Wir legen den Schuldenbereinigungsplan vor. Kommt die Einigung zustande, ist das Verfahren hier zu Ende.

  4. Antrag beim Amtsgericht Dortmund

    Mit der Bescheinigung nach § 305 InsO stellen wir den Antrag. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Treuhänder.

  5. Wohlverhaltensphase

    Drei Jahre lang führen Sie den pfändbaren Anteil ab und halten Ihre Auskunfts- und Erwerbspflichten ein. Wir begleiten Sie dabei.

  6. Restschuldbefreiung

    Das Gericht erteilt den Beschluss. Danach helfen wir beim Aufräumen der SCHUFA-Einträge.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns dazu fragen

Wie lange dauert die Privatinsolvenz wirklich?

Drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung. Davor liegt der außergerichtliche Einigungsversuch, der je nach Zahl der Gläubiger einige Wochen bis wenige Monate braucht. Realistisch rechnen Sie also mit gut drei bis dreieinhalb Jahren.

Was kostet mich das Verfahren?

Gerichtskosten und Treuhändervergütung liegen im niedrigen vierstelligen Bereich, können aber auf Antrag gestundet werden — Sie zahlen sie dann erst nach der Restschuldbefreiung und nur, wenn Sie es können. Unsere Vergütung ist in Raten zahlbar, das Erstgespräch kostenlos.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Ja, denn er muss als Drittschuldner den pfändbaren Anteil abführen. Er erfährt vom Verfahren, nicht aber von Einzelheiten Ihrer Situation. Eine Kündigung allein deswegen wäre unwirksam.

Bleibt die Insolvenz in der SCHUFA stehen?

Der Eintrag wird sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Die Veröffentlichung im Insolvenzbekanntmachungsportal endet ebenfalls sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens.

Darf ich während des Verfahrens ein Konto haben?

Ja. Sie brauchen sogar eines, und zwar als P-Konto. Jede Bank ist verpflichtet, Ihnen ein Basiskonto zu führen.

Porträt Mevlüt Okumus, Schuldnerberatung MO Dortmund

Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.

Mevlüt Okumus · Schuldnerberatung MO

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