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Soforthilfe

Kontopfändung aufheben Dortmund –

P-Konto sofort

Ihr Konto ist gesperrt, Miete und Strom gehen nicht mehr ab. Das lässt sich lösen, und zwar meist innerhalb weniger Tage. Wichtig ist nur, dass Sie jetzt handeln statt zu warten.

Was bei einer Kontopfändung passiert

Ein Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt und ihn Ihrer Bank zugestellt. Ab diesem Moment ist Ihr Guthaben gesperrt. Die Bank zahlt nach einer Wartefrist von vier Wochen an den Gläubiger aus — bis dahin kommen Sie ohne Schutz an keinen Cent.

Diese vier Wochen sind Ihr Zeitfenster. Wer es nutzt, behält sein Geld. Wer es verstreichen lässt, verliert es an den Gläubiger, auch wenn es sich um Lohn, Rente oder Bürgergeld handelt.

Der Weg heraus: das Pfändungsschutzkonto

Jedes Girokonto lässt sich in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, kurz P-Konto. Darauf ist ein Grundbetrag automatisch geschützt — seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.587,40 € im Monat. Ihre Bank muss die Umwandlung vornehmen, sie darf sie nicht ablehnen und auch keine Extragebühr dafür verlangen.

Haben Sie Kinder, zahlen Sie Unterhalt oder beziehen Sie bestimmte Sozialleistungen, steigt der geschützte Betrag deutlich. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung — die stellen wir aus.

Was wir für Sie übernehmen

Wir prüfen zuerst, ob die Pfändung überhaupt berechtigt ist. Nicht selten sind Forderungen verjährt, doppelt tituliert oder in der Höhe falsch berechnet. Dann richten wir den Pfändungsschutz ein und stellen die Bescheinigung aus, oft noch am selben Tag.

Parallel nehmen wir Kontakt zum Gläubiger auf. Häufig lässt sich die Pfändung ganz aufheben, wenn eine tragfähige Ratenzahlung vereinbart wird. Und wir schauen uns an, ob weitere Pfändungen drohen — denn wer einmal vollstreckt, tut es meist wieder.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Anruf und Sofortprüfung

    Sie schildern uns kurz die Lage. Wir sagen Ihnen sofort, welche Fristen laufen und was als Erstes passieren muss.

  2. P-Konto einrichten

    Sie melden die Umwandlung bei Ihrer Bank. Wir sagen Ihnen genau, was Sie dort sagen müssen und welche Fristen die Bank einhalten muss.

  3. Bescheinigung ausstellen

    Wir erstellen die Bescheinigung nach § 903 ZPO und erhöhen Ihren Freibetrag um Kinder, Unterhalt und Sozialleistungen.

  4. Gläubiger ansprechen

    Wir verhandeln über Aufhebung oder Ruhen der Pfändung und klären, wie es mit der Forderung weitergeht.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns dazu fragen

Wie schnell kann die Pfändung aufgehoben werden?

Der Pfändungsschutz über ein P-Konto greift, sobald die Bank die Umwandlung vollzogen hat — dazu hat sie vier Geschäftstage Zeit. Mit der Bescheinigung ist Ihr erhöhter Freibetrag danach sofort geschützt. Die vollständige Aufhebung durch den Gläubiger dauert länger und hängt davon ab, ob eine Einigung zustande kommt.

Darf meine Bank die Umwandlung ablehnen?

Nein. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Bank darf dafür auch kein zusätzliches Entgelt verlangen. Verweigert sie es trotzdem, melden Sie sich bei uns.

Ist mein Geld rückwirkend geschützt?

Die Umwandlung wirkt auf den Beginn des laufenden Monats zurück, wenn Sie sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung beantragen. Deshalb zählt jeder Tag.

Was ist, wenn ich mehrere Pfändungen habe?

Der Freibetrag auf dem P-Konto gilt unabhängig von der Zahl der Gläubiger — geschützt ist immer derselbe Betrag. Bei mehreren Gläubigern ist das aber ein deutliches Zeichen, dass eine Gesamtlösung sinnvoller ist als Einzelfallabwehr. Darüber sprechen wir im Erstgespräch.

Porträt Mevlüt Okumus, Schuldnerberatung MO Dortmund

Am Ende des ersten Gesprächs wissen Sie, woran Sie sind.

Mevlüt Okumus · Schuldnerberatung MO

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